So erreichen Sie uns
Die zeitnahe Bearbeitung Ihrer Anfragen und die persönliche Erreichbarkeit, sind ebenso wie die der Überblick über Ihre Fristen eine Selbstverständlichkeit für unsere Steuerkanzlei.
FS tax – Mag. Friedrich Schnabel
Steuerberater & Wirtschaftsprüfer in Wien 22. Donaustadt
Partner von: FSGH Bilanzbuchhaltung e. U.
Breitenleer Straße 9/14, 1220 Wien
Tel.: +43 699 101 343 43
E-Mail: office@fstax.at
Hinweise und Informationen zu Fristen
Behalten Sie mit mir Ihren Überblick über ihre Verpflichtungen zur Meldung von Abgaben (Umsatz-, Einkommen- und Körperschaftsteuern), Arbeitnehmerveranlagungen (fünf Jahre Frist laut Gesetz) und über Ihre Verpflichtung zur Abgabe von Steuererklärungen.
Abgabenart | Höhe | Fälligkeit |
Umsatzsteuer | 20 Prozent, 13 Prozent oder 10 Prozent vom Entgelt (Nettobetrag) | 15. des zweitfolgenden Monats |
Einkommensteuer | 0 Prozent bis 55 Prozent vom Einkommen | 15. Feb 15. Mai 15 .August 15. November |
Körperschaftsteuer | 23 Prozent vom Einkommen (Gewinn) –> ab 2024 | 15. Feb 15. Mai 15. August 15. November |
Lohnsteuer | 0 Prozent bis 55 Prozent der Lohnsteuerbemessungsgrundlage (Bruttobezug abzüglich Sozialversicherung und LSt -Freibeträge) | 15. des Folgemonats |
Dienstgeberbeitrag | 3,7 Prozent der Bruttolohnsumme | 15. des Folgemonats |
Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag | 0,34 Prozent bis 0,42 Prozent der Bruttolohnsumme | 15. des Folgemonats |
Kommunalsteuer | 3 Prozent der Bemessungsgrundlage | 15. des Folgemonats |
Kammerumlage I | 0,3 Prozent von der abziehbaren Vorsteuer | 15. Feb 15. Mai 15. August 15. November |
Einkommenssteuer Abgabe Erklärung | Frist | 30.06 des Folgejahres |
Körperschaftssteuer Abgabe Erklärung | Frist | 30.06 des Folgejahres |
Der Fristenlauf kann auch für Arbeitnehmerveranlagungen eine Rolle spielen, z.B. wenn der Arbeitnehmer im Kalenderjahr bei zwei verschiedenen Arbeitgebern tätig war. In diesem Fall muss eine Arbeitnehmerveranlagung bis zum 30. September eines jeden Folgejahres durchgeführt werden.
Weiters achte ich auf Termine bei Betriebsnachfolgen bzw. Firmennachfolgen um nicht in unplanmäßige steuerrechtliche, rechtliche, sozialversicherungsrechtliche und/oder betriebswirtschaftliche Problemstellungen hinein zu geraten.
Eine Firma zu gründen ist ohne Fristenlauf in Österreich nicht vorstellbar. Als klassisches Beispiel kann erwähnt werden, dass sich Jungunternehmer innerhalb einer Frist von einem Monat bei der Finanzbehörde melden sollten, um dort eine Steuernummer für selbständig Erwerbstätige (Einzelunternehmer, Geschäftsführer, Vermieter, Verpächter, etc.) zu holen. Damit geht auch die Verpflichtung zur jährlichen Erstellung von Steuererklärungen (Umsatz-, Einkommen- und Körperschaftsteuern) einher. Die Zeit der Arbeitnehmerveranlagungsfristen ist damit ein für alle Mal vorbei.
Der Überblick beim Gründen einer Firma beschränkt sich da nicht nur auf die steuerrechtlichen Themen, sondern ist auch auf sozialversicherungsrechtliche Belange dringend zu erweitern. Des Weiteren sind betriebswirtschaftliche Grundannahmen und Gesetzmäßigkeiten nicht aus den Augen zu verlieren. Der Überblick bei der Gründung einer Firma ist auch im Bereich der rechtlichen Gegebenheiten zu wahren, denn in diesem Bereich können nicht beachtete Gesetzesstellen zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Entwicklung der selbständigen Erwerbstätigkeit (Einzelunternehmer, Geschäftsführer, Vermieter, Verpächter, etc.) führen.
Eine ordnungsgemäß geführte Buchhaltung sollte im Interesse des Unternehmens sein. Ich helfe Ihnen dabei!
Die zeitnahe Bearbeitung ihrer Anfrage stellt bei der Gründung einer Firma einen sehr wichtigen Faktor dar. Speziell in der Start-up Phase ist Zeit sprichwörtlich auch Geld. Jede Maßnahme bindet Zeit und Ressourcen, die für wesentliche Schritte in der Gründungszeit benötigt werden. Somit ist eine rasche Bearbeitung nötig, um effizient zu handeln. Die bewahrt auch den Gründer einer Firma davor, unnötig Zeit und Energie zu verwenden, für Schritte, die zu viel, zu umständlich bzw. zu spät oder im schlechtesten Fall gar nicht gemacht wurden.